Übernahme von Ehrenpatenschaften

in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Ehrenpatenschaft die besondere Verantwortung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familien und Kinder für das Gemeinwesen haben. Die Ehrenpatenschaft soll mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken. Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft sind dem Bundespräsidialamt über die örtlich zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuzuleiten. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Patengeschenk (derzeit 500 Euro) den Eltern von einem Repräsentanten der Stadt oder Gemeinde aushändigen. Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft sind im Bürgerbüro der Stadt Schönebeck (Elbe), Friedrichstraße 117 in 39218 Schönebeck (Elbe), erhältlich und können im Bürgerbüro mit den entsprechenden Unterlagen (Nachweis über die Geburt des siebenten Kindes) wieder abgegeben werden.