Bürgerberatungstag für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Hintergrundinformationen:

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen:
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG von 1992) sowie das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994). Am 29.8.2007 wurde die besondere Zuwendung für Haftopfer (250 ? monatlich, einkommensabhängig) eingeführt. Am 9.12.2010 wurden die Fristen für Rehabilitierungs- und Folgeanträge um acht Jahre ver-längert (also bis 31.12.2019).

Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurteilung oder einer außerhalb eines Strafverfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen) Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung (z. B. Heimeinweisung) erfolgt durch das Landgericht am Sitz des früheren (DDR) Bezirks, wenn diese Entscheidung der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat.

Jede strafrechtliche Rehabilitierung begründet für den Betroffenen Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen, sofern er nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, d. h. Kapitalentschädigung (306,78 Euro pro angefangenen Haftmonat). Die Nachzahlung zur bereits gewährten Kapitalentschädigung erfolgt nur auf Antrag des Betroffenen (oder der Erben - nur, wenn der Verstorbene bereits eine Zahlung beantragt hatte).
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Für die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche Benachteiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus pol. Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt es als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer monatlichen Zahlung von 184 Euro (bzw. für Rentner von 123 Euro).

Die Beratungstage werden unterstützt von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Mitarbeiter des Landesbeauftragten ermöglichen am Beratungstag, Anträge auf Akteneinsicht gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen und führen Beratungen zur Antragstellung durch.

Veranstalter: Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg,
Tel.: 03 91 / 5 67-50 51, Fax: 03 91 / 5 67-50 60