Zum Verkehrsunfallgeschehen mit Radfahrerbeteiligung 2011

noch im Jahr 2008 bestandenen 5 Unfallschwerpunkte  innerhalb der Stadt Schönebeck bis zum  Ende 2011 aufgelöst werden konnten. Durch Maßnahmen wie Fahrbahnmarkierungen, veränderte  Fahrbahnbreiten im Aufstell- bzw. Einmündungsbereich an Kreuzungen sowie veränderten Schaltzeiten an Lichtsignalanlagen war dies möglich. Bedenklich stimmt, dass sich 2011 ein Unfallschwerpunkt am Knoten Dr.-M.-Luther-Straße/Am Stadtfeld entwickelt hat. Dies veranlasst die zuständige Straßenverkehrsbehörde, die Vorfahrtsregelung an diesem Verkehrsknoten  in  Kürze zu ändern. Im Jahr 2009 ereigneten sich 59 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung, im Jahr 2010 erhöhte sich diese Zahl auf 65 und im Jahr 2011 sogar auf 67. Bei diesen 67 Unfällen handelt es sich um 26 Unfälle, bei denen keine Personenschäden, sondern nur Sachschäden zu verzeichnen sind und um 41 Unfälle, bei denen 10 Personen schwer und 34 Personen leicht verletzt wurden. Ursache dieser Entwicklung ist offenbar die zunehmende Missachtung der Straßenverkehrsordnung bei einem Großteil der Radfahrer. Aus der Sicht der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde ist dies besorgniserregend, vor allem, weil das ordnungswidrige und oft rücksichtslose Verhalten einiger Radfahrer  immer mehr Schule macht. Besonders schädlich wirkt sich das auch auf unsere jüngsten Radfahrer aus. Auf der anderen Seite gibt auch zahlreiche Pkw-Fahrer, die schon mit einer Art Antihaltung gegenüber Radfahrern ins Auto steigen. Es gibt zahlreiche Arten von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Radfahrer. An erster Stelle rangiert hier das verbotswidrige Befahren von Gehwegen, was zum Glück bisher zu keinen schweren  Unfällen mit verletzten Personen führte.  Wesentlich dramatischer erweisen sich Fahrspurwechsel von Radfahrern ohne vorheriges Anzeigen der Richtungsänderung sowie das Fahren entgegengesetzt der Fahrtrichtung. Ein Beispiel an der Kreuzung Friedrichstraße/Am Stadtfeld sei hier mal genannt: Ein Radfahrer war in falscher Richtung auf dem Radweg in der Friedrichstraße unterwegs, ein Pkw fuhr auf der Friedrichstraße aus Richtung Salzelmen kommend und beabsichtigte, nach links in die Straße Am Stadtfeld einzubiegen. Er sah den Radfahrer nicht und es kam zum Zusammenstoß. Der Kraftfahrer konnte und musste nicht mit dem ordnungswidrigen Verhalten des Radfahrers rechnen.  Wenn die Ausführungen mitunter kein gutes Bild der Verkehrsteilnehmerart "Radfahrer" vermitteln, so konstatiert die Unfallkommission, dass sich glücklicherweise die breite Mehrheit der Radfahrer entsprechend der Straßenverkehrsordnung im Straßenverkehr bewegt. An dieser Stelle geht an alle Verkehrsteilnehmer der Appell: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen behindert oder belästigt wird.
                                  
Silvia Franke
Sachgebietsleiterin
Straßenverkehr