Auf unserer Webseite werden nur unbedingt erforderlicher Cookies (also nur systembedingte Cookies) gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Leinenzwang für Hunde ab 1.3. in Wald und Forst

Ab dem 1.3. müssen Hunde auch auf Wald- und Wiesenwegen angeleint werden. Das sieht ein entsprechendes Landesgesetz vor. Ziel ist es, den Nachwuchs an Wald-und Feldtieren vor Hunden zu schützen.  Die Anleinpflicht gilt bis 15. Juli.