Leinenzwang für Hunde ab 1.3. in Wald und Forst
Ab dem 1.3. müssen Hunde auch auf Wald- und Wiesenwegen angeleint werden. Das sieht ein entsprechendes Landesgesetz vor. Ziel ist es, den Nachwuchs an Wald-und Feldtieren vor Hunden zu schützen. Die Anleinpflicht gilt bis 15. Juli.