Nochmals: Dringend Bewerber für Schöffenwahl gesucht!

die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen müssen bereit sein, Zeit zu investieren.  Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.  Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Schöffenamt nicht erforderlich. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 16.04.2018 bei der Stadt Schönebeck (Elbe) im Rechtsamt, Grabenstraße 9, Tel.: 03928 710 323. Ein Formular kann telefonisch, per E-Mail, persönlich abgefordert oder von der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) www.schoenebeck.de oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an das Jugendamt des Salzlandkreises. Bewerbungsformulare können u.a. unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2018 (PDF, 727 KB)