Änderung der Verkehrsregelung am Gymnasium

in Längsrichtung geparkt werden. In jenem Verkehrsbereich, der als Feuerwehrzufahrt mittels amtlicher Verkehrszeichen gekennzeichnet wurde, hat sich kein Kraftfahrzeug zu befinden.  Kraftfahrern, die künftig in diesem Bereich anhalten und Personen aus- und einsteigen lassen oder sogar parken, droht eine Verwarnung mit Verwarngeld.  An alle Verkehrsteilnehmer  geht somit der Appell, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.