Stellungnahme zur öffentlichen Diskussion "Sauberkeit in der Stadt Schönebeck (Elbe)"

Es handelt sich in nahezu allen Fällen um illegale Müllablagerungen und Vandalismus auf privaten und öffentlichen Flächen. Auf privaten Flächen erfolgt ein Hinweisschreiben an den Eigentümer mit der Bitte um Reinigung zugunsten eines schönen  Stadtbildes - durchsetzbar sind diese Bitten jedoch nur beim Vorliegen einer konkreten Gefahr, z.B. bei umweltschädlichen Stoffen o.ä. Auf öffentlichen Flächen, hier Straßen und Gehwegen, erfolgt eine Aufforderung zur Reinigung an den Eigentümer des angrenzenden Grundstückes. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, verbleibt nur die Eröffnung von Bußgeld- und Ordnungsverfahren. Die aus rechtlichen Gründen kaum zu verkürzenden Fristen erlauben ein Eingreifen der öffentlichen Hand (Ersatzvornahme) z.T. erst nach mindestens 8 Wochen. Beschwerden gehen selbstverständlich immer wieder im Ordnungsamt ein, sofern sie im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen, werden diese auch zeitnah bearbeitet.

O-Kohle_nebenHNR19-002Zum Beispiel Hundetoiletten - diese werden in festem Turnus geleert. Wenn diese jedoch wie im anliegenden Foto von Bürgern der Stadt Schönebeck (Elbe) zur Entsorgung von Hausmüll genutzt werden, nützt der beste Turnus nichts. Die aus diesem Fehlverhalten entstehenden Mehrkosten sind jährlich immens. Eine Zunahme von Beschwerden generell war hier nicht zu verzeichnen. Gehen Beschwerden ein, werden diese zeitnah - im Normalfall innerhalb einer Woche - in Augenschein genommen. Danach erfolgt die Abarbeitung, die wie bereits oben geschildert nicht immer zu einem sofort sichtbaren Erfolg führen kann. Es gibt keine ordnungsrechtlichen Sonderregelungen für Kurstädte. Aufforderung an die Bürger der Stadt Schönebeck: Verursacher all jener Verschmutzungen sind oft die Bürger selbst. Es liegt an jedem Einzelnen, seinen Straßenreinigungspflichten wöchentlich nachzukommen oder dem älteren Nachbarn dabei zu helfen, damit die Stadt Schönebeck (Elbe) eine sauberere Stadt ist".