Statistische Landesamt - Mikrozensus 2010 hat begonnen

Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden Haushalte  werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt. Pflicht ist auch die vollständige und wahrheits-gemäße Beantwortung der Fragen. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffent-licht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungs-beauftragten mündlich beantwortet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen. Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2010 ein Schreiben des Amtes  in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.