SGSA: Grundsteuerreform jetzt aufs Gleis setzen

nunmehr eine Einigung auf ein gemeinsames Reformmodell erfolgt. Seit gut einem Vierteljahrhundert werde erschöpfend um verschiedenste Modelle diskutiert. Damit müsse jetzt Schluss sein! „Wir verfolgen mit zunehmend größerer Sorge, dass es zwischen Bund und Ländern noch immer keine Verständigung auf ein gemeinsames Reformmodell gibt“, bedauerte Dr. Trümper. Ein Scheitern hätte für die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2020 einen Steuerausfall von jährlich rund 270 Mio. Euro zur Folge. Hierfür müssten die Länder als Garanten der kommunalen Finanzausstattung eintreten. Es ist nicht erkennbar, warnte Dr. Trümper, dass sie auf diese Situation vorbereitet seien. Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung für die Grundsteuererhebung festgestellt. Es hat dem Gesetzgeber zwei Fristen gesetzt. Bis zum Ende des Jahres 2019 muss eine neue gesetzliche Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer geschaffen werden. Danach ist die administrative Umsetzung bis spätestens Ende 2024 zu realisieren. Das Ringen um die Zukunft der Grundsteuer geht jetzt in eine entscheidende Phase. In einem Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder mit dem Bundesfinanzminister am 14. Januar 2019 konnte noch immer keine Verständigung auf ein gemeinsames Reformmodell erfolgen. Die notwendige Reform kann nur gelingen, wenn in ihrem nächsten Treffen in dieser Woche, am 01. Februar 2019, eine Einigung gelingt.