Festsetzung der Hundesteuer für 2018

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundsteuer im Gebiet der Stadt Schönebeck (Elbe) beschlossen. Die Änderung ist im Generalanzeiger, dem Amtsblatt der Stadt Schönebeck (Elbe), am 28.05.2017 öffentlich bekannt gemacht worden. Die Steuer beträgt ab 01.01.2018 pro Jahr: Für den 1. Hund 60 €, für den 2. Hund 100 € und für den 3. und jeden weiteren Hund 125 €. Jedem Hundehalter, der seinen Hund ordnungsgemäß angemeldet hat, wurde am 03.01.2018 ein Steuerbescheid für das Jahr 2018 und die Folgejahre zugeschickt. Wenn Hundehalter der Stadt Schönebeck (Elbe) den Einzug der Steuer genehmigt haben, wurde das auf dem Steuerbescheid vermerkt. Haben Hundehalter aber Ihrer Bank einen Dauerauftrag zur Überweisung erteilt, muss dieser unbedingt angepasst werden.  Sollte den Haltern bis heute kein Hundesteuerbescheid vorliegen, ist bitte das Steueramt zu informieren. Wer seine(n) Hund(e) noch nicht angemeldet hat, holt das bitte umgehend nach. Das Ordnungsamt wird die Kontrollen aller auf öffentlichen Straßen geführten Hunde intensivieren. Bei Verstößen ist mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu rechnen.