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Außensprechtag des Landesverwaltungsamtes zu Fragen des Schwerbehindertenrechts

Feststellung von Behinderungen, der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweisen und der Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen beantwortet. Außerdem können Anträge gestellt und Schwerbehindertenausweise verlängert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Strafrechtlichen- und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sowie dem Infektionsschutzgesetz geltend zu machen.