Gefahren des Tauwetters beachten

Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, das Grundstückseigentümer zu verhindern haben, dass Schnee und Eis angesichts des Tauwetters von den Dachflächen und Dachrinnen in den öffentlichen Verkehrsraum rutschen bzw. fallen und damit eine entsprechende Gefahr darstellen. Dies trifft auch auf Eiszapfen zu. Die Eigentümer haften für mögliche Folgeschäden an Personen und Sachen. Ein Rechtsanspruch auf eine Beseitigung der Schnee- und Eismassen von Dächern durch die Freiwillige Feuerwehr besteht nicht. Sollte dennoch die Feuerwehr angefordert werden, ist dies kostenpflichtig. Am Dienstag wurde übrigens eine große Drehleiter der Feuerwehr Tischlerstraße in der Nicolaistraße ausgefahren, um wie beschrieben am Polizeigebäude aktiv zu werden.