Hinweise zur Einschulung 2011
Das Schulverwaltungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) gibt hiermit die Schulbezirke der Schönebecker Grundschulen bekannt. Die Eltern werden gebeten, die Anmeldung ihres Kindes im Sekretariat der betreffenden Grundschule ihres Schulbezirkes vorzunehmen. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder werden dazu schriftlich von der aufnehmenden Grundschule eingeladen. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06.2011 das sechste Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Das anzumeldende Kind ist von den Erziehungsberechtigten persönlich vorzustellen.