Dringende Warnung vor Betreten von Eisflächen!

Die Stadtverwaltung Schönebeck warnt dringend davor, Eisflächen zu betreten, da dies lebensgefährlich ist. Diese Warnung gilt insbesondere für Kinder. Die Eltern, Erziehungsberechtigten und das Betreuungspersonal sind aufgefordert, hier unbedingt der Aufsichtspflicht nachkommen. Das Betreten von Eisflächen öffentlich zugänglicher Gewässer ist verboten; eine Ausnahme (Freigabe) wird durch die Gemeinde ortüblich bekannt gegeben. Es ist verboten die Eisflächen mit Fahrzeugen zu befahren sowie Löcher in das Eis zu schlagen oder Eis zu entnehmen. Auch vom Betreten nichtöffentlicher Eisflächen wird abgeraten. Ein Hinweis angesichts der tiefen Außentemperaturen noch für Menschen, die keine eigene Wohnung oder andere Aufenthaltsmöglichkeit haben. Jede solche Person kann sich in der Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung Obdachloser, Geschwister-Scholl-Straße 143 b, melden, wo ihr Einlass gewährt wird. Es wird niemand abgewiesen.