Mittelständler erhalten neue Finanzhilfen

(Quelle: Volksstimme vom 22.10.2020)

Der Bund zahlt mittelständischen Unternehmen und Selbständigen ab sofort neue Betriebskostenzuschüsse in der Corona-Krise. Interessierte können die sogenannte Überbrückungshilfe II für den Zeitraum von September bis Jahresende ab diesem Mittwoch auf der Webseite www.ueberbrueckungshilfeunternehmen.de beantragen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Die zweite Stufe des Förderprogramms solle Unternehmen helfen, „die weiterhin praktisch vollständig stillliegen“, erklärte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Demnach gelten für die Überbrückungszahlungen nun auch höhere Fördersätze. Beispielsweise wurde die bisherige Deckelung auf 15 000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gestrichen, wie Altmaier weiter erklärte. Nach Angaben seines Ministeriums sind Unternehmen antragsberechtigt, die wegen der Pandemie monatlich im Schnitt mindestens 30 Prozent weniger Umsatz machen – sie können sich 40 Prozent ihrer Fixkosten erstatten lassen. Die Förderung reicht bis zu 90 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch um mehr als 70 Prozent. Die seit Juli laufende Überbrückungshilfe soll kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen und Freiberuflern helfen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Von September bis Dezember werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten in Höhe von maximal 200 000 Euro gezahlt – 50 000 Euro pro Monat. Laut Wirtschaftsministerium werden nun auch „Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche“ wie die Anschaffung von Zelten und Wärmestrahlern gefördert. Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. Oktober „arbeiten wir aktuell in der Bundesregierung daran, die Hilfen auch über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern“, erklärte Altmaier. Wie das Ministerium am Mittwoch weiter mitteilte, weitete die Bundesregierung auch ihren Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für größere Mittelständler und Konzerne aus: Diese können sich nun auch Anleihen durch Garantien im Rahmen des WSF absichern lassen. „Ziel ist, Liquiditätsengpässe von Unternehmen zu beheben und ihre Finanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen“, erklärte das Ministerium und versprach „zügige Entscheidungen“ durch ein weitgehend standardisiertes Verfahren.