Coronavirus - Wirtschaft (66): Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat die Wirtschaft seit Beginn der Corona-Krise mit rd. 130 Milliarden Euro gestützt. Es wurden Hilfen von rund 60 Milliarden Euro ausgezahlt und Kredite von knapp 55 Milliarden Euro gewährt. Hinzu kamen Rekapitalisierungen und Bürgschaften. Landesprogramme haben die Bundeshilfen ergänzt. Insbesondere mit den Überbrückungshilfen steht ein flexibel anpassbares, branchenübergreifendes Instrument zur Verfügung, das zusätzlich zu den Fixkostenerstattungen mit einem Eigenkapitalzuschuss versehen wurde, um den Substanzerhalt der betroffenen Unternehmen zu sichern. Für Soloselbständige wurde mit der Neustarthilfe ein Hilfsinstrument geschaffen, das der Unterstützung der Selbständigen ohne hohe Fixkosten dient. Bei der Umsetzung wird darauf geachtet, dass die Corona-Hilfen genau bei den betroffenen Unternehmen und Selbständigen ankommen. Es werden präventive Maßnahmen gegen Missbrauch und Betrug getroffen. Die Abwicklung der Wirtschaftshilfen erfolgt über die Länder. Durch digitale Antragsverfahren und die gute Zusammenarbeit von Bund und Ländern gelang es, insgesamt seit Beginn der Pandemie für 4 Millionen Anträge Zuschüsse zu bewilligen. Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms wurden rund 156.000 Zusagen erteilt.

Für branchenspezifische Hilfen im Kultur- und Medienbereich stehen mit dem Programm NEUSTART KULTUR sowie dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen insgesamt 4,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld. Laut Bundesagentur für Arbeit wurden in den Jahren 2020 und 2021 etwa 24 Milliarden Euro an Kurzarbeitergeld und etwa 18 Milliarden Euro für Sozialleistungen aus der Kurzarbeit ausgegeben (zusammen etwa 42 Milliarden Euro). Diese umfassenden Hilfen haben die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt stabilisiert und ihre Wirkung entfaltet. Denn es steht ein breiter Instrumentenkasten zur Verfügung. Die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe sowie der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurden gerade um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Das KfW-Sonderprogramm und der KfW-Schnellkredit laufen bis zum 30. April 2022 mit erhöhten Kreditobergrenzen weiter. Der KfW-Investitionskredit für kommunale und soziale Unternehmen kann bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden. Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung