Weitere Lockerungen beschlossen

8. Eindämmungsverordnung des Landes tritt morgen in Kraft

Sachsen-​Anhalt hat die 8. Eindämmungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung präzisiert weitere Lockerungen. Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport-​ und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.

Die Verordnung finden Sie nebenstehend in den Dokumenten und unter diesem Link.

CSD Schönebeck

26.04.2025 ab 12:00 Uhr

Am 26. April 2025 soll in Schönebeck (Elbe) der fünfte Christopher-Street-Day (CSD) stattfinden. Die Fäden für die Organisation hat der CSD Magdeburg e.V. in der Hand.

Unter dem Motto "Für eine bunte und vielfältige Gesellschaft" setzen wir gemeinsam ein starkes Zeichen für Akzeptanz, Gleichberechtigung und queere Sichtbarkeit. Schönebeck wird an diesem Tag laut, bunt und stolz – und wir laden euch alle herzlich ein, dabei zu sein!

Der erste CSD Deutschlands 2025 eröffnet die Saison.

Veranstaltungsort(e)
Salzblumenplatz Schönebeck (Elbe)
39218 Schönebeck (Elbe)
Elbstraße 10
CSD Magdeburg e.V.CSD Magdeburg e.V.
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