Weitere Lockerungen beschlossen

8. Eindämmungsverordnung des Landes tritt morgen in Kraft

Sachsen-​Anhalt hat die 8. Eindämmungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung präzisiert weitere Lockerungen. Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport-​ und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.

Die Verordnung finden Sie nebenstehend in den Dokumenten und unter diesem Link.

Flohmarkt

26.07.2025 ab 09:00 Uhr

62. Flohmarkt am Samstag, dem 26. Juli
63. Flohmarkt am Samstag, dem 30. August

Die Flohmärkte finden zu den angegebenen Terminen in der Zeit von 09.00 bis 14.00 Uhr statt. Angeboten und angekauft wird u.a. alter Hausrat, Münzen, Auszeichnungen, Bilder, Postkarten, Spielzeug, Bücher, technische Geräte, Bekleidung – keine Neuware!

Alle aufgeführten Artikel können auch als Spende für die Kirche abgegeben werden! Die erhobenen Standgebühren von 4 € pro lfd. Meter werden nur für den Erhalt unserer Kirche verwendet! Für Kinder ist die Teilnahme am Flohmarkt kostenfrei, wenn sie lediglich eigenes Spielzeug anbieten!

Weitere Informationen sind auf der Internetseite https://kirchbauverein-badsalzelmen.de/ nachzulesen.

Termininformation
9-14 Uhr (Händlerauffbau ab 7 Uhr) um die St. Johanniskirche in Bad Salzelmen
Veranstaltungsort(e)
St. Johanniskirche
39218 Schönebeck (Elbe)
Kirchstraße 3
St. Johannis Kirche in Bad SalzelmenSt. Johannis Kirche in Bad Salzelmen
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