Weitere Lockerungen beschlossen

8. Eindämmungsverordnung des Landes tritt morgen in Kraft

Sachsen-​Anhalt hat die 8. Eindämmungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung präzisiert weitere Lockerungen. Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport-​ und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.

Die Verordnung finden Sie nebenstehend in den Dokumenten und unter diesem Link.

Kulinarische Nacht

13.06.2025 ab 18:00 Uhr

Das große Schlemmerevent am Fuße des Gradierwerkes startet am Freitagabend um 18 Uhr. Zur Eröffnung des Fest-Wochenendes rockt am Freitagabend die Band „Empire“ die Kurparkbühne. Mit Witz, Charme und musikalischem Können präsentieren die Zerbster eine abwechslungsreiche Show mit den größten Hits der vergangen drei Jahrzehnte. Egal ob Schlager, NDW, Rock-Klassiker oder brandaktuellen Charthits – die Formation schafft es, das Publikum von Null auf 100 mitzureißen.

Preisinformation

Eintritt frei.

Veranstaltungsort(e)
Kurparkbühne
39218 Schönebeck (Elbe)
Badepark 1

Die Kurparkbühne befindet sich mitten im Kurpark in unmittelbarer Nähe zum Kurparkcafé Venezia, zu den öffentlichen Toiletten und dem Parkplatz "Heinrich-Heine-Straße".


Kulinarische Nächte im KurparkKulinarische Nächte im Kurpark
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