Sachsen-​Anhalt lockert für Landkreise mit Inzidenz unter 100

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

FFP2 Masken

In Sachsen-​Anhalt greifen seit Dienstag, 25. Mai 2021, zahlreiche Lockerungen in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz unter 100 Corona-​Infektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei Einhaltung von Abstandsregelungen sowie Testpflicht können Restaurants wieder öffnen, auch Hotelübernachtungen sind wieder möglich. Im Einzelhandel entfallen Terminbuchung und Testpflicht. Weitere Beschränkungen entfallen bei einer stabilen Inzidenz von 50.

Wo eine Testpflicht vorgesehen ist, sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus verfügen genauso wie Genesene ausgenommen. Als Genesene gelten Personen, bei denen die positive Testung mittels eines PCR-​Tests mindesten 28 Tage und höchstens sechs Monate zurück liegt. Ein Antikörpertest reicht nicht aus. Ein vollständiger Impfschutz oder die überstandene Infektion muss dort, wo eine Testpflicht vorgeschrieben ist, schriftlich oder in digitaler Form nachgewiesen werden.

Die 13. Corona-​Eindämmungsverordnung, die das regelt, ist vom Kabinett beschlossen worden. Sie gilt bis zum Ablauf des 13. Juni. „Das rückläufige Infektionsgeschehen gibt uns die Möglichkeit zu weiteren Öffnungsschritten, die sich an der örtlichen epidemiologischen Lage orientieren“, so Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Zudem bestehe die Möglichkeit, über Modellprojekte weitere Öffnungen zu erproben.

Die zentralen Regelungen:

Einkauf: Einkauf ist in Ladengeschäften wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Die Maskenpflicht gilt weiter, die Kundenzahl ist begrenzt. Ein Anwesenheitsnachweis ist zu führen, soweit es sich nicht um Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Direktvermarkter für Lebensmittel, Blumen und Pflanzen, den Vertriebs von Lebensmitteln im Reisegewerbe, um Online-​Handels-, Abhol-​ und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-​Teileverkaufsstellen, Fahrradläden, Zeitungs-​ und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Garten-​ und Baumärkte sowie Großhandels-​Einrichtungen handelt.

Sport: Individualsport ist weiter möglich, ebenso der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis 25 Personen, dies gilt auch für den Kontaktsport. Nur die Trainer und Verantwortlichen benötigen einen Test. Zusätzlich ist nun außerhalb des Trainingsbetriebs organisierter kontaktfreier Sportbetrieb im Freien mit höchstens 25 Personen erlaubt. Hier benötigen alle Personen einen Test. Im Innenbereich ist nun auch der Trainingsbetrieb des organisierten kontaktfreien Sports in Gruppen erlaubt, wobei die zulässige Personenzahl auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter, höchstens aber auf 10 Personen begrenzt ist. Alle Personen benötigen einen Test. Sinkt die Inzidenz unter 50, sind beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports Zuschauer zugelassen – 100 im Außen-​ oder 50 im Innenbereich, auch hier mit Test und Kontaktnachverfolgung. Bei Einhaltung von Abstandsregelungen und negativem Test sind auch Kurse insbesondere in Fitness-​ und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen sowie Yoga- und andere Präventionskurse mit höchstens zehn Personen zuzüglich Trainer möglich.

Kultur und Freizeit: Museen, Ausstellungen und Zoos können bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Es ist ein Anwesenheitsnachweis erforderlich. Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind möglich. Dabei darf nur jeder zweite Platz belegt werden, maximal 50 Besucher sind bei einer Inzidenz unter 100 zulässig, bei einer Inzidenz unter 50 maximal 200. Ein Test und die Kontaktnachverfolgung sind erforderlich. Outdoor sind max. 200 Personen (Inzidenz unter 100), bzw. maximal 300 (Inzidenz unter 50) erlaubt – jeweils mit Test und Kontaktnachverfolgung. Schiffsausflüge sind möglich, soweit ein medizinischer Mund-​Nasenschutz getragen wird. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote bleiben untersagt.

Bei einer Inzidenz unter 50 sind zudem professionell organisierte Messen und Ausstellungen sowie Spezialmärkte mit höchstens 50 Besuchern gestattet. Planetarien und Sternwarten dürfen wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden; wobei eine Höchstgrenze von 50 Besuchern in geschlossenen Räumen und 100 Besuchern im Freien gilt. Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser und Angebote von Mehrgenerationenhäusern dürfen unter einer Inzidenz von 50 für Gruppen bis höchstens zehn Personen öffnen. Tanzlustbarkeiten dürfen im Außenbereich mit höchstens 50 Besuchern zwischen 6 Uhr und 22 Uhr nur mit Test stattfinden. Bei der Ermittlung der Anzahl der Besucher werden auch hier vollständig geimpfte und genesene Personen nicht berücksichtigt.

Veranstaltungen: Veranstaltungen bleiben generell untersagt. Die Ausnahme sind professionell organisierte Veranstaltungen im Freien mit höchstens 20 Teilnehmern. Diese sind bei einer Inzidenz von unter 100 gestattet, wenn Hygiene und Zugangsbegrenzungen eingehalten werden – Genesende und Geimpfte bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Es bestehen Test- und Maskenpflicht. Bei einer Inzidenz von unter 50 sind professionell organisierte Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmenden gestattet – Genesende und Geimpfte bleiben unberücksichtigt.

Badeanstalten, Schwimmbäder: Badeanstalten, Schwimmbäder und Heilbäder sind geöffnet. Für Innenbereiche gilt eine Zugangsbeschränkung (1 Person je 20 Quadratmeter) Es besteht Testpflicht und die Pflicht zum Führen eines Anwesenheitsnachweises.

Fitnessstudios: Fitnessstudios sind mit Tests und Kontaktnachverfolgung geöffnet. Es gibt eine Zugangsbeschränkung (eine Person je 20 Quadratmeter).

Körpernahe Dienstleistungen: Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Piercing-​ und Tattoostudios können öffnen. Eine Anwesenheitsnachweis muss geführt werden, und es gilt eine Maskenpflicht. Die Pflicht zur Terminvereinbarung entfällt.

Gastronomie und Beherbergung: Innen-​ und Außengastronomie können mit negativem Test genutzt werden. Für die maximale Gästezahl gelten dabei konkrete Vorgaben: Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden; je 2,5 angefangene Quadratmeter Innenfläche ist ein Gast zulässig. Der Innenbereich darf nur von 6 bis 22 Uhr geöffnet werden. Bei Mitnahme von Speisen oder Außer-​Haus-Verkauf gilt keine Testverpflichtung. Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen, Anwesenheitsnachweise sind erforderlich. Übernachtungsgäste müssen vor Betreten der Unterkunft und danach alle 48 Stunden einen aktuellen Test vorweisen. Beim autarken Tourismus gilt die Testverpflichtung nur einmalig bei Ankunft.

Kontaktbeschränkungen: Bei einer Inzidenz unter 100 gilt weiterhin: Ein Hausstand darf sich mit einem weiteren Hausstand treffen, wobei dieser aus maximal fünf Personen bestehen darf. Bei einer Inzidenz unter 50 gilt: Ein Hausstand darf sich mit maximal fünf weiteren Personen treffen – egal aus wie vielen Hausständen die Personen sind.

ÖPNV: Die FFP2-​Masken-Pflicht im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt für Personen ab 16 Jahren bestehen, für Sechs-​ bis 15-​Jährige ist das Tragen eines medizinischen Mund-​Nasen-Schutzes erlaubt. Dies gilt auch für die Nutzung des Schülerverkehrs.

Kindertagesstätten: Kitas öffnen bei einer Inzidenz von unter 100 im eingeschränkten Regelbetrieb, bei einer Inzidenz unter 50 kehren sie in den Regelbetrieb zurück.

Lichterfest

03.05.2025 ab 15:00 Uhr

Es ist wieder soweit, nachdem die ersten Blumen im Kurpark bereits wieder blühen und auch die Bäume beginnen, ihr grünes Kleid zu tragen, ist es auch wieder an der Zeit, für eine „Erleuchtung“ der besonderen Art. Am 3. Mai 2025 steht mit dem bereits 25. Lichterfest die erste große Open-Air-Veranstaltung des Jahres im Kurpark von Bad Salzelmen an. Los geht es in diesem Jahr bereits um 15.00 Uhr.

In diesem Jahr wird „VENTURA FOX“ für ausgelassene Stimmung sorgen. Schon viele Songs der bekannten Künstler/innen wurden von den 5 Musikern der in Mitteldeutschland ansässigen Coverband Ventura Fox interpretiert. Die Band begeistert mit viel Charme, Spielfreude, Leichtigkeit und vor allem Spontanität, da während der Show Musikwünsche per WhatsApp direkt auf die Bühne geschickt werden können. Durch die gewaltige Stimme Ihrer Sängerin Antje Reich und die ausgelassene Ausstrahlung der 4 Musiker, entsteht eine einmalige Atmosphäre, von der man sich gerne anstecken lässt.

Dank der Unterstützung der Stadtwerke Schönebeck ist der Zutritt zum Event kostenfrei und somit für jeden Bürger der Stadt als auch Gästen zugänglich.

Eröffnet wird um 15 Uhr durch den SOLEPARK und die Stadtwerke. Gleich im Anschluss erfolgen abwechslungsreiche Darbietungen. Mit dabei sind unter anderem die Turnerinnen von UNION 1861, die Tanzformationen des Felgeleber Carnevalclubs und auch die „Boys in Black“ rocken die Bühne. 19.00 Uhr ist Showtime für VENTURA FOX und gegen 22 Uhr wird es auf der Spiel- und Liegewiese hinter der Kurparkbühne Höhepunkt des Abends das große Feuerwerk. gezündet, so dass alle Besucher einen optimalen Blick auf die vielen bunten Buketts haben. Damit ist das Lichterfest jedoch auf keinen Fall auch schon um 22 Uhr vorbei. Wie gewohnt gibt es Musik und gastronomische Versorgung noch bis 24 Uhr.

Veranstaltungsort(e)
Kurparkbühne
39218 Schönebeck (Elbe)
Badepark 1

Die Kurparkbühne befindet sich mitten im Kurpark in unmittelbarer Nähe zum Kurparkcafé Venezia, zu den öffentlichen Toiletten und dem Parkplatz "Heinrich-Heine-Straße".


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