Weitere Lockerungen beschlossen

8. Eindämmungsverordnung des Landes tritt morgen in Kraft

Sachsen-​Anhalt hat die 8. Eindämmungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung präzisiert weitere Lockerungen. Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport-​ und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.

Die Verordnung finden Sie nebenstehend in den Dokumenten und unter diesem Link.

Flohmarkt

25.07.2026 ab 09:00 Uhr

65. Flohmarkt am Samstag, den 25. Juli

Die Flohmärkte finden zu den angegebenen Terminen in der Zeit von 09.00 bis 14.00 Uhr um die Kirche statt. Angeboten werden u.a. alter Hausrat, Münzen, Auszeichnungen, Bilder, Postkarten, Spielzeug, Bücher, technische Geräte, Bekleidung – keine Neuware! Auf Anfrage könnten die aufgeführten Artikel auch als Spende für die Kirche abgegeben werden! Die erhobenen Standgebühren von 4 € pro lfd. Meter kommen voll dem Erhalt unserer Kirche zugute!
Für Kinder ist die Teilnahme am Flohmarkt kostenfrei, wenn sie lediglich eigenes Spielzeug anbieten! -Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich-

Weitere Informationen sind auf der Internetseite https://kirchbauverein-badsalzelmen.de/ nachzulesen.

Termininformation
9-14 Uhr (Händlerauffbau ab 7 Uhr) um die St. Johanniskirche in Bad Salzelmen
Veranstaltungsort(e)
St. Johanniskirche
39218 Schönebeck (Elbe)
Kirchstraße 3
St. Johannis Kirche in Bad SalzelmenSt. Johannis Kirche in Bad Salzelmen
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