Weitere Lockerungen beschlossen

8. Eindämmungsverordnung des Landes tritt morgen in Kraft

Sachsen-​Anhalt hat die 8. Eindämmungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung präzisiert weitere Lockerungen. Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport-​ und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.

Die Verordnung finden Sie nebenstehend in den Dokumenten und unter diesem Link.

SoleCup

20.06.2026 ab 09:20 Uhr

20. Schönebecker Sole-Cup

Veranstaltungsort(e)
Stadtwerke Sportpark
39218 Schönebeck (Elbe)
Magdeburger Straße 176

Der Stadtwerke Sportpark wurde 2000/2001 grundlegend rekonstruiert. Eine Leichtathletik-Arena-400m-Rundlaufbahn (Kampfbahn Typ B), die vollständig wettkampffähig ist, können Sie dort ebenso finden wie ein mittig gelegenes Rasenfußballfeld sowie Wurf-und Sprunganlagen. Vorhanden sind weitere Fußballfelder.  

Auf Grund der hervorragenden Wettkampfbedingungen findet seit 2004 im Stadtwerke Sportpark jährlich im Monat Juni/Juli der Schönebecker SoleCup statt, bei der sich Deutschlands Werfer-Elite der Disziplinen Speer, Kugel, Diskus und Hammer trifft, um Normen für internationale sportliche Höhepunkte zu erfüllen als auch persönliche oder Jahresbestleistungen zu erzielen.


SymbolbildSymbolbild
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