Geflügelpest im Salzlandkreis festgestellt

Geflügelhalter sind aufgefordert, Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen

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Die Geflügelpest ist bei einem Zuchttier eines Geflügelzüchters in Biendorf an diesem Mittwoch amtlich festgestellt worden. Darüber informiert der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises. Amtstierärztin Dr. Marina Bradtke sagt, man habe umgehend reagiert und das verbliebene Geflügel des Züchters getötet. Eine Stallpflicht sowie weitere Auflagen für Geflügelhalter in der Umgebung wird der Salzlandkreis zunächst nicht anordnen. Gleichwohl empfiehlt die Amtstierärztin dringend die Stall- oder Volierenhaltung.

Die Amtstierärztin richtet ihren Appell zugleich an alle Geflügelhalter und -züchter im Salzlandkreis, zwingend die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Geflügels einzuhalten. Dr. Marina Bradtke sagt: „Dazu gehört, sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.“ Grund: Das Virus sei längst in der Wildvogelpopulation verbreitet und hochansteckend. Notwendig sei auch, bei Erkrankungen oder gehäuftem Verenden von Geflügel den Hoftierarzt hinzuzuziehen.

Die Amtstierärztin kündigt an, die Vorgaben strenger vor Ort zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.


Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Zum Tod führt die Infektion sehr oft bei empfindlichem Hausgeflügel. Zuletzt hatte der zuständige Fachdienst im Februar einen Fall von Geflügelpest registriert.