Informationen für pflegende Angehörige
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Etwa vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt - überwiegend von Angehörigen. Die Corona-Krise belastet diese Familien auch weiterhin - auch vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Corona-Neuinfektionen. Darüber hinaus haben noch nicht alle Pflegebedürftigen beziehungsweise pflegenden Angehörigen die Auffrischungsimpfungen erhalten.
Pflegende Angehörige müssen daher flexibel auf neue Pflegesituationen reagieren können. Deshalb ist es wichtig, die gegenwärtigen Regelungen der Akuthilfen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf über den 31. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Entsprechende gesetzliche Regelungen wurden am 18. November 2021 im Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat einen Tag später zugestimmt.
Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit
Durch die Möglichkeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler zu gestalten, können pflegende Angehörige, die berufstätig sind, leichter eine Freistellung in Anspruch nehmen - sei es vollständig oder verbunden mit einer Teilzeitbeschäftigung. Geregelt ist auch, dass nach dem Auslaufen der Sonderregelungen verbliebene Restzeiten bis zu 24 Monate lang nicht verfallen. Da pflegende Angehörige das Pflegesystem in der Pandemie entlasten, benötigen sie Planungssicherheit auch für die Zeit danach.
Die einzelnen Maßnahmen:
- Die Möglichkeit, kurzzeitig eine Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall in Anspruch zu nehmen, wird bis zum 31. März 2022 verlängert.
- Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz, etwa eine kürzere Frist für die Ankündigung der Familienpflegezeit oder die Möglichkeit, diese per E-Mail anzukündigen, werden bis zum 31. März 2022 gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt können auf Antrag auch bei der Ermittlung einer Darlehenshöhe nach dem Familienpflegezeitgesetz Monate unberücksichtigt bleiben, in denen das Einkommen aufgrund der Pandemie geringer war.
- Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zur COVID-19-Pandemie Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate ihrer Freistellungsansprüche nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz auch nach dem Auslaufen dieser neuen Regelungen bis zur Höchstdauer beziehungsweise Gesamtdauer in Anspruch nehmen.
Zahlen zu pflegenden Angehörigen
In Deutschland lebten Ende 2019 rund 4,1 Millionen Menschen, die pflegebedürftig waren. Vier von fünf Pflegebedürftigen (80 Prozent beziehungsweise 3,31 Millionen) wurden zu Hause versorgt. Davon wurden 2,33 Millionen überwiegend von Angehörigen gepflegt. Und von den 4,8 Millionen Menschen, die zu Hause jemanden pflegen, sind etwa 2,5 Millionen erwerbstätig. Über 70 Prozent davon sind Frauen.
Informationen und Hilfsangebote
Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums ist seit 2011 ein bundesweites Angebot für Ratsuchende rund um das Thema Pflege. Das Angebot des Pflegetelefons richtet sich an Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Dienstleister im Pflegesektor sowie an die Arbeitgeber und das Umfeld von pflegenden Angehörigen. Es bietet fachliche Informationen zu allen Leistungsansprüchen und Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegekontext. Des Weiteren bietet es Beratung und Hilfestellung insbesondere für Angehörige, die sich in der Pflegesituation überfordert fühlen und sich in einer Krisensituation befinden.
Die Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich. Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Rufnummer 030 20179131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen. Zudem werden pflegende Angehörige über das Serviceportal "Wege zur Pflege" mit bedarfsspezifischen Informationen versorgt.
Weitere Informationen auf https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/informationen-fuer-pflegende-angehoerige