3G-Regelung bei der Stadtverwaltung

Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Aufgrund der aktuellen Pandemielage können Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe) ab Montag, 13. Dezember 2021, ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung und unter 3G-Regelung persönlich vorsprechen. Der Zutritt wird ausschließlich Personen mit gültigem Impf- beziehungsweise Genesenennachweis oder zertifiziertem negativem Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, gewährt. Dies betrifft sowohl das Rathaus am Markt als auch die Verwaltungsgebäude Breiteweg 11 bis 12a und Grabenstraße 9. Die Termine können zuvor telefonisch oder per E-Mail bei den jeweiligen Ansprechpartnern vereinbart werden. Für Anfragen stehen außerdem weiterhin die Kommunikationswege der Stadt per E-Mail, Telefon oder Homepage zur Verfügung.

Seit Mitte November gilt diese Regelung bereits im Bürgerbüro im Gebäude der Stadtwerke Schönebeck. Dies dient sowohl dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtwerkehaus als auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die somit keine Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Termin verfügen, dürfen das Gebäude nicht mehr betreten. Die Termine können sowohl digital über die Homepage der Stadt Schönebeck unter https://www.schoenebeck.de/de/online-terminvergabe.html oder telefonisch unter (03928) 710-615 zu folgenden Zeiten vereinbart werden: montags 13-14 Uhr; dienstags bis donnerstags 10-12 Uhr.