Stadtrat beschließt außerplanmäßige Verpflichtung für Feuerwehrauto

Unterstützung durch Fördermittel des Landes

Abstimmung per Karte im STadtrat

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sondersitzung am Montagabend einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung einstimmig zugestimmt. Dabei geht es um die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (TLF 4000) in Höhe von 460.000 Euro. Davon sollen 170.000 Euro vom Land Sachsen-Anhalt gefördert werden. Durch den positiven Beschluss im Stadtrat kann nun der Zuwendungsvertrag zwischen Land und Stadt unterschrieben werden. Gleichzeitig kann die Stadt Finanzmittel, die zwar für 2023 im Haushalt eingeplant, aber nicht mit einer Verpflichtungsermächtigung versehen waren, bereitstellen.

Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist als Träger des Brandschutzes gemäß Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen technischen Materialien und Fahrzeugen auszurüsten. Die notwendigen Einsatzfahrzeuge sind in einem Fahrzeugkonzept zusammengestellt und sind Basis für Beschaffungen aber auch Beantragung von Fördermitteln.

Aufgrund aktualisierter Förderkulissen ergab sich die Möglichkeit, für das Jahr 2023 einen Fördermittelantrag für die Beschaffung eines TLF 4000 zu stellen. Der Antrag wurde unter Berücksichtigung neuer Abgabetermine und -fristen zeitgerecht gestellt und durch das Land Sachsen-Anhalt positiv beschieden. Daher besteht die Möglichkeit, einen Zuwendungsvertrag im Rahmen einer zentralen Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen abzuschließen, der eine Förderung in Höhe von 170.000 Euro für die Beschaffung eines TLF 4000 beinhaltet.