Landessportbund und Stadt unterzeichnen Vertrag
Schönebeck (Elbe) als Modellprojekt

Die Stadt Schönebeck (Elbe) hat aktuell 28 Sportvereine mit Sitz in Schönebeck (Elbe), die ein breites Sportangebot für knapp 4.600 Mitglieder anbieten. Im Jahr 2012 fand durch die Stadt Schönebeck (Elbe), das Sachgebiet Kultur und Sport, zuletzt eine Bestandserhebung der Sportstätten als Ist-Analyse statt. Diese Daten gilt es zu aktualisieren und im Zuge der Sportstättenentwicklungsplanung die Stadt Schönebeck (Elbe) als Sportstadt weiterhin aufzustellen. Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. initiiert in diesem Zusammenhang 2021 ein 18-monatiges Modellprojekt zur Umsetzung einer Sportstättenentwicklungsplanung. Als Modellregion wurde die Stadt Schönebeck (Elbe) mit ihren Ortschaften ausgewählt. Am Mittwoch wurde der Vertrag zwischen der Stadt Schönebeck und dem Landesssportbund unterzeichnet.
Die Kickoff-Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt, Vereine, der Kreissportbunds und weiteren ist für Oktober/November geplant. Es werden Analysen vorgenommen, Maßnahmen erarbeitet, Priorisierungen gesetzt sowie standortspezifische Bedarfe ermittelt werden. Durch den Landessportbund wird zum Ende der Projektlaufzeit ein Konzept für die Stadt Schönebeck erarbeitet. Das Projektende ist für Februar 2023 geplant.
Dem Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. als Dachorganisation des organisierten Sports in Sachsen-Anhalt ist es möglich, mit diesem Modellprojekt weitere Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket des Bundesinnenministeriums anzustoßen und gegebenenfalls zukunftsweisende Projekte im Land Sachsen-Anhalt anzustoßen. Für die Stadt Schönebeck (Elbe) bedeutet die Erarbeitung des Konzeptes zur Sportstättenentwicklungsplanung, sich in einem kontinuierlichen Prozess aus Analyse, Abstimmung und Planung Ziele, Prioritäten zu eruieren und Maßnahmen abzuleiten.
Unter Mitwirkungen verschiedener Partner, verwaltungsintern und -extern, sollen zukünftige Projekte im Bereich Neubau von Sportstätten und Sportstättensanierung der Stadt Schönebeck (Elbe) mit einer validen Grundlage versehen werden, die gegenüber Fördermittelgebern Bestand und Aussagekraft hat.