Gebühren für Straßenreinigung

Klarstellung zum Volksstimme-Artikel vom 28. September 2022

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Aus Anlass des Presseartikels in der Volksstimme vom Mittwoch, 28. September, „Straßenkehren soll teurer werden“, möchte die Stadt Schönebeck (Elbe) klarstellen:

Die Erhöhung der Gebühren wurde von der Stadt Schönebeck (Elbe) kalkuliert und wird einmalig für die Jahre 2023 bis 2025 vorgenommen. Somit ergibt sich ein Durchschnittswert, der für die gesamten drei Jahre gilt. Die Anhebung in den drei Reinigungsklassen findet annähernd gleichmäßig statt. Der unterschiedliche Wert ergibt sich aus den Gebühren für die Kehrung und dem Kehrsatz innerhalb der Reinigungsklasse. Dieser richtet sich nach Häufigkeit der Kehrung (Reinigungsklasse 1: 52 Kehrungen, Reinigungsklasse 2: 26 Kehrungen, Reinigungsklasse 3: 12 Kehrungen).

Die Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Schönebeck (Elbe) werden aufgrund der Plankalkulation für die Haushaltsjahre 2023-2025 notwendig. Es fanden unter anderem die aktuellen Verrechnungssätze des Städtischen Bauhofes und die Verschmutzungsgrade der einzelnen Straßenabschnitte im vergangenen Zeitraum Berücksichtigung. Die jährlichen Kehrmeter erhöhen sich von 2.619.124 auf 2.702.584 Meter.

Weitere Informationen gibt es im Ratsinformationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe).