Unterhalt bei Trennung und Scheidung
Informationsveranstaltung des ISUV
Nach einer Trennung und Scheidung geht es oft um Kindesunterhalt, aber auch um Trennungs-, nachehelichen oder Partnerunterhalt. Dabei gibt es eine Rangfolge: Minderjährige Kinder haben grundsätzlich vorrangig Anspruch auf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht stellt am Mittwoch, 22. September 2021, ab 18 Uhr bei einer öffentlichen Veranstaltung in Schönebeck, Bahnhofstr. 11/12 ("Rückenwind"), vor, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsanspruch für Kinder, Eheleute und Partner besteht und welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss (Selbstbehalt). Auch die Berechnung des Unterhalts, wann die Höhe geändert werden kann oder muss, welche Auskunftsrechte bestehen und wie lange Unterhalt zu zahlen ist, wird erklärt. Ferner gibt die Referentin rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen.
Um eine Spende von 3 Euro (Kostenanteil) wird gebeten; Mitglieder frei. Anmeldung per E-Mail bitte an M.Ernst@isuv.de oder Tel. 0170 5484542. Veranstalter: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Schönebeck.