Stadtrat beschließt Sportentwicklungskonzept
Sondersitzung am Mittwoch
Während seiner Sondersitzung am Mittwoch hat der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) die Vereinbarung mit dem Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. zur Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Schönebeck (Elbe) einstimmig beschlossen. Für die Stadt Schönebeck (Elbe) bedeutet die Erarbeitung des Konzeptes zur Sportstättenentwicklungsplanung, sich in einem kontinuierlichen Prozess aus Analyse, Abstimmung und Planung Ziele, Prioritäten zu eruieren und Maßnahmen abzuleiten.
Die Stadt Schönebeck (Elbe) hat aktuell 28 Sportvereine mit Sitz in Schönebeck (Elbe), die ein breites Sportangebot für knapp 4.600 Mitglieder anbieten. Im Jahr 2012 fand durch die Stadt Schönebeck (Elbe), das Sachgebiet Kultur und Sport eine Bestandserhebung der Sportstätten als Ist-Analyse statt. Diese Daten gilt es zu aktualisieren und im Zuge der Sportstättenentwicklungsplanung die Stadt Schönebeck (Elbe) als Sportstadt weiterhin aufzustellen.
Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. initiiert in diesem Zusammenhang 2021 ein Modellprojekt zur Umsetzung einer Sportstättenentwicklungsplanung. Als Modellregion wurde die Stadt Schönebeck (Elbe) mit ihren Ortschaften ausgewählt. Dem Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. als Dachorganisation des organisierten Sports in Sachsen-Anhalt ist es möglich mit diesem Modellprojekt weitere Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket des Bundesinnenministeriums anzustoßen und ggfls. zukunftsweisende Projekte im Land Sachsen-Anhalt anzustoßen.
Die auf der o.g. Grundlage zu schließende Vereinbarung umfasst ein 18 monatiges Modellprojekt, in dem Analysen vorgenommen, Maßnahmen erarbeitet, Priorisierungen gesetzt sowie Bedarfe standortspezifische Bedarfe ermittelt werden. Durch den Landessportbund wird zum Ende der Projektlaufzeit ein Konzept für die Stadt Schönebeck erarbeitet. Hierfür sind Aufwendungen von maximal 5.000,00 € notwendig. Diese sind im Haushalt zu veranschlagen.
Unter Mitwirkungen verschiedener Partner, verwaltungsintern und -extern, sollen zukünftige Projekte im Bereich Neubau von Sportstätten und Sportstättensanierung der Stadt Schönebeck (Elbe) mit einer validen Grundlage versehen werden, die gegenüber Fördermittelgebern Bestand und Aussagekraft hat.