Corona-Virus (373): Vierte Verordnung verlängert

Maßnahmen bleiben mindestens bis zum 20. August bestehen

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 19.07.2022 beschlossen, die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt um weitere vier Wochen - bis zum 20. August 2022 - zu verlängern. Damit bleiben die bisher geltenden Schutzmaßnahmen der 17. Eindämmungsverordnung weiterbestehen. Insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleibt es bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen.

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten festzulegen.

Die aktuelle Fassung finden Sie hier.