Sport im Freien ohne Testung möglich
Aktueller Überblick über Trainingsmöglichkeiten

Die Inzidenzzahlen im Salzlandkreis sind seit mehreren Tagen auf einem sehr niedrigen Niveau. Damit einhergehend ließ das Land Sachsen-Anhalt mit seiner 1. Änderung der 13. Eindämmungsverordnung Lockerungen in vielen Bereich zu, darunter der Sport.
Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports ist in geschlossenen Räumen auch ohne Vorgabe der Gruppengröße gestattet, wobei die Anzahl der Personen auf eine je 20 Quadratmeter begrenzt ist. Hier gilt die allgemeine Testpflicht für all, die die Sportstätte betreten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. Im Freien ist Kontaktsport in 25er-Gruppen möglich. Für Testspiele im Freien gilt eine Maximalzahl von mit höchstens 30 Anwesenden, kontaktfreier Wettkampfsport ist mit höchstens 200 Personen gestattet. Zudem entfällt die Testpflicht für Trainerinnen und Trainer.
Für die Schönebecker Volksschwimmhalle gilt: Die Personenzahl ist auf eine pro 20 Quadratmeter begrenzt. Zutritt ist nur mit negativem Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, als genese oder vollständig geimpfte Person möglich. Es dürfen maximal 16 negativ getestete Personen gleichzeitig das 25-Meter-Becken benutzen. Zusätzlich ist der Zutritt für weitere 16 Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, gestattet. Aufgrund der Begrenzung der Besucherzahlen wird die Nutzungszeit für das öffentliche Schwimmen auf eine Stunde reduziert. Nichtschwimmerbecken und Sauna bleiben geschlossen.
Ausführliche Informationen und die Vorgaben zum Wettkampfbetrieb gibt es auf den Internetseiten des Landessportbundes.
Überblick:
Trainingsbetrieb im Freien
- 25er Gruppen-Training einschließlich Trainer*in ist möglich
- Testpflicht für Trainer*innen/Sportler*innen im Rahmen des Trainingsbetriebes im Freien entfällt unabhängig von der Inzidenz.
- § 8 (1) 4. schließt beim Trainingsbetrieb im organisierten Sport Kontaktsport nicht aus und Kontaktsport ist daher im Freien zulässig.
Eine Abweichung gilt für den organisierten, kontaktfreien Sportbetrieb außerhalb des Trainingsbetriebs im Freien. Hier ist ausschließlich eine kontaktfreie Sportausübung möglich (lt. § 8 Absatz 6). - Der organisierte Sportbetrieb außerhalb des Trainingsbetriebs ist im Freien (bspw. Freundschaftsspiele) als Kontaktsport mit höchstens 30 Personen (inklusive Trainer, Betreuer, Auswechselspieler und Schiedsrichter) und kontaktfreier Sport mit höchstens 200 Personen gestattet. Hinweise zur Testung sind zu beachten!
- Anwesenheitsnachweis aller teilnehmenden Personen ist Voraussetzung
Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen
- Zulässig ist die Belegung der Sportstätte mit 1 Person pro 20 Quadratmeter. Hierdurch ergibt sich gleichermaßen die Begrenzung der Gruppengröße. Eine Begrenzung auf 10er Gruppen ist bei einer Inzidenz unter 35 nicht mehr notwendig, wenn die Größe der Sportstätte es her gibt.
- Für den Zutritt zur Sportstätte ist gemäß § 8 der 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu beachten, dass „nur nach einer Testung im Sinne des § 1 Abs. 3 mit negativem Testergebnis [die Sportstätte betreten werden darf], sofern keine Ausnahme nach § 1 Abs. 4 besteht.“ Hiervon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen.
- Die Gruppengröße kann durch geimpfte und genesene Personen erweitert werden.
- Im Innenbereich gilt die kontaktfreie Ausübung des Sports (lt. § 8 Absatz 5).
- Anwesenheitsnachweis aller teilnehmenden Personen ist Voraussetzung
Trainingsbetrieb in der Schwimmhalle
- Für den Zutritt zur Schwimmhalle ist gemäß § 8 der 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu beachten, dass „nur nach einer Testung im Sinne des § 1 Abs. 3 mit negativem Testergebnis [die Sportstätte betreten werden darf], sofern keine Ausnahme nach § 1 Abs. 4 besteht.“ Hiervon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen.
- Der Innenbereich der Schwimmhalle ist auf eine zulässige Personenzahl von 1 Person je 20 angefangene Quadratmeter begrenzt. Aufgrund dessen dürfen maximal 16 negativ getestete Personen gleichzeitig das 25-Meter-Becken benutzen.
- Die Gruppengröße kann durch geimpfte und genesene Personen erweitert werden. Eine Maximalbelegung der Schwimmhalle ist mit 32 Personen festgelegt.
- Nichtschwimmerbecken und Sauna bleiben geschlossen.
- Anwesenheitsnachweis aller teilnehmenden Personen ist Voraussetzung
Generell gilt
- Nutzung der Duschen und Kabinen ist unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen möglich
- Desinfektion der Sportgeräte sowie Desinfektion für Sportler/-innen obliegt dem Verein
- Corona-Tests sind durch Vereine/Sportler*innen selbst zu organisieren
- Bei einer Inzidenz unter 35 ist abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 (Kadersport) und 3 (Sport im Freien) die Anzahl der Zuschauer in geschlossenen Räumen auf 50 Personen und im Freien auf 100 Personen begrenzt. Bei der Ermittlung der Anzahl der Zuschauer werden vollständig geimpfte und genesene Personen nicht berücksichtigt.
- Als Nachweis der Genesung gilt die offizielle Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Als Nachweis des vollständigen Impfschutzes (je nach Impfstoff Einfach- oder Zweifachimpfung) gilt der Impfausweis.