Grabmalkontrolle ab kommender Woche

Aufkleber dokumentieren beanstandete Grabmale

West

In der Woche ab dem 27. Mai 2024 finden die Grabmalkontrollen statt. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Friedhofsverwaltung gesetzlich gehalten, jährlich die Grabmale auf Standfestigkeit zu überprüfen. Diese Kontrollen werden in der Woche vom 27. bis 31. Mai 2024 auf allen Friedhöfen der Stadt Schönebeck (Elbe) stattfinden. Beanstandete Grabmale werden mit einem Aufkleber versehen und dokumentiert. Die Nutzungsberechtigten der Grabstellen erhalten in der Folge ein Anschreiben. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, den Schaden bzw. die nicht gegebene Standsicherheit bei den beanstandeten Grabmalen zu beheben. Sie haften, wenn durch einen umstürzenden Grabstein Schaden entsteht.