Turnusmäßige Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

22. bis 26.05.2023

West

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Friedhofsverwaltung gesetzlich gehalten, jährlich die Grabmale auf Standfestigkeit zu überprüfen. Diese Kontrollen werden voraussichtlich in der 21. KW 2023 (22.-26.05.2023) auf allen Friedhöfen der Stadt Schönebeck (Elbe) stattfinden. Grabstelleninhaber haben ihrer Überwachungspflicht nachzukommen und Schäden an eigenen Grabsteinen zu beseitigen. Sie haften, wenn durch einen umstürzenden Grabstein Schaden entsteht. Der Prüfer kennzeichnet die nicht standsicheren Grabmale mit einem Aufkleber. Nach Auswertung der Prüfunterlagen werden die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstellen angeschrieben und zur Behebung des Mangels am Grabmal aufgefordert.