Corona-Virus (369): Salzlandkreis erlässt 5. Allgemeinverfügung

Zertifizierter Antigen-Schnelltest macht Quarantänebescheid bei Infektion entbehrlich / Inkrafttreten am 31. Mai

Am Dienstag, 31. Mai 2022, tritt die inzwischen fünfte Corona-Allgemeinverfügung des Salzlandkreises in Kraft. Die Kreisverwaltung veröffentlich am Montag den Wortlaut nebst Begründungen ortsüblich im Amtsblatt bzw. auf seiner Internetseite. Das Infektionsgeschehen der letzten Wochen im Kreisgebiet und Infektionszahlen, noch immer jenseits der 100er Sieben-Tage-Inzidenz, machen eine effektive Eindämmung der Verbreitung des Virus nach Maßgabe des Fachdienstes Gesundheit des Salzlandkreises weiterhin erforderlich. Um eine Weiterverbreitung zu unterbinden, wird gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts weiterhin grundsätzlich eine fünftägige Absonderung für SARS-CoV-2-Infizierte angeordnet.

Neu ist hierbei, dass für den Nachweis der Infektion ein positiver, zertifizierter Antigen-Schnelltest ausreicht und in Verbindung mit der Allgemeinverfügung gegenüber dem Arbeitgeber als Nachweis dient, wegen der verpflichtenden Absonderung aufgrund einer Corona-Infektion der Arbeit für fünf Kalendertage fernzubleiben. Eines gesonderten Quarantänebescheids vom Gesundheitsamt bedarf es nicht mehr. Gleichzeitig entfällt auch die Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltestergebnisses durch eine PCR-Testung beim Hausarzt bzw. in einem Testzentrum.

Weitere Änderungen im Vergleich zur nunmehr abgelösten, vierten Allgemeinverfügung betreffen überwiegend Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeheimen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in ambulanten Pflegediensten. Neu geregelt ist der Zeitpunkt, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen sie nach bestätigter Infektion und abgelaufener Quarantäne ihre Tätigkeit frühestens wieder aufnehmen können.