Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben

Salzlandkreis kann nach Experteneinschätzung entwarnen und Anordnungen aufheben

Enten Bierer Berg

Geflügel kann im Salzlandkreis ab Freitag, 30. April, wieder aus dem Stall. Die Stallpflicht wird aufgehoben, Freilandhaltung ohne entsprechende Auflagen ist wieder möglich. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Salzlandkreises ist heute im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht. Auch das - nach einem Geflügelpestausbruch im Saalekreis - eingerichtete Beobachtungsgebiet für die Ortsteile Sieglitz, Hohenedlau und Mitteledlau in Könnern wird gleichzeitig aufgehoben. Der Salzlandkreis hatte am 25. März die Aufstallungsanordnung für Geflügel auf den gesamten Landkreis ausgedehnt zum Schutz gegen die Geflügelpest.

Inzwischen ist die Anzahl nachgewiesener Influenzafälle bei Wildvögeln rückläufig, liegt  deutschlandweit wöchentlich im zweistelligen Bereich. In Sachsen-Anhalt, im Landkreis Stendal, wurde kürzlich eine Wildgans positiv getestet. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft aktuell das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen als mäßig ein. 

Das Veterinäramt des Salzlandkreises betont, dass bei Freilandhaltung von Geflügel dennoch einiges unbedingt zu beachten bleibt: Tiere dürfen nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen nicht getränkt werden mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben. Und: Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.