Kitas ab Donnerstag in Notbetreuung

Inzidenzwert im Salzlandkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165

Da der Inzidenzwert im Salzlandkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschritten hat, wechseln ab dem übernächsten Tag, also Donnerstag, 29. April 2021, die Kindertageseinrichtungen in die Notbetreuung. Gleiches gilt für die Schulen, bei den Abschlussklassen gibt es ggf. Abweichungen. Des Weiteren wird auch bei den Schulen ggf. Notbetreuung angeboten. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben folgende Personen:

  • alle Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf in der geistigen Entwicklung sowie Kinder mit einem zusätzlichen Anspruch nach § 8 des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, die aus familiären Gründen auf eine Betreuung angewiesen sind,
  • Kinder, die nach einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherstellung des Kindeswohls eine Kinder-tageseinrichtung zu besuchen haben sowie in Pflegefamilien lebende Kinder,
  • Kinder und deren Sorgeberechtigte, die in die Eingewöhnungsphase in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden, soweit ein Anspruch auf Notbetreuung bestehen würde,
  • die zur Wahrnehmung der notwendigen Bildungs-und Betreuungsaufgaben erforderlichen Beschäftig-ten der jeweiligen Gemeinschaftseinrichtungen sowie
  • betreuungsbedürftige Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, wenn ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehört; diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeits-zeiten und Arbeitsgestaltung (z. B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.

Die Bescheinigung des Arbeitgebers als Nachweis der Unentbehrlichkeit für die Notbetreuung kann hier nebenstehend heruntergeladen werden.