Demnächst soll "Butter bei die Fische"

Stadtratssitzung vom 25. März 2021

Als Daniel Schürmann den langen Weg von den Zuschauerplätzen zum Mikrofon zurücklegte, herrschte großes Schweigen während der jüngsten Sitzung des Stadtrates im Dr.-Tolberg-Saal. Höchst gespannt waren die Stadträte auf die Meinung des Stadtwehrleiters zum Thema Gerätehaus der Stadtteilfeuerwehr Bad Salzelmen. Und dieser plädierte klar dafür, für die Ausweichvariante am Schwarzen Weg, den „Plan B“, einen Bebauungsplan aufzustellen. „Es geht hier um die Kameraden. So, wie es aktuell läuft, funktioniert es nicht länger. Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres muss ‚Butter bei die Fische‘“. Die Voraussetzungen für die Feuerwehr blieben auch bei einem Umzug erfüllt. „Die Hilfsfristen ändern sich nicht. Außerdem würde die Feuerwehr nicht verschwinden, sondern nur umziehen.“ Anschließend erhielt Schürmann auf dem Weg zurück zustimmendes Tischklopfen.

Bereits im Vorfeld ist für die Aufstellung des Bebauungsplanes geworben worden. Torsten Pillat (CDU) betonte, dass der Beschluss „kein Einknicken vor wenigen Bürgern ist, sondern nur die Fortsetzung von Plan B, den man in der Schublade haben sollte. Wir stehen nach wie vor zum Standort Bad Salzelmen. Aber wenn der Plan steht, muss Tacheles geredet werden.“ Das Festhalten an dem aktuellen Standort wollte auch die Fraktion Die Linke mit ihrem Änderungsantrag herausheben. Dieser wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt, weil er derart interpretierbar war, dass erst der Bebauungsplan für Standort Schwarzer Weg aufgestellt werden solle, wenn Variante 1, also der Anbau an den jetzigen Standort, nicht mehr möglich sei. „Dann würden wir eine Menge Zeit verlieren“, mahnte Oberbürgermeister Bert Knoblauch zum Handeln. „Wir können nicht warten bis der Rechtsstreit beendet ist.“ Der ursprüngliche Beschluss wurde mit 26 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen.

Weitere Beschlüsse (Auszug)

Der Stadtrat hat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan „Cokturhof - Barbyer Straße – 4. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung“ einstimmig beschlossen. In diesem beabsichtigt René Leue, Inhaber der Weltrad-Manufactur, zukunftsträchtige Investitionen für eine vorausschauende positive Unternehmensentwicklung vorzunehmen. Wesentlicher Bestandteil ist der Ausbau der Fahrraderlebnis-Gastronomie sowie die Schaffung zusätzlicher Übernachtungsmöglichkeiten.  Dafür soll das zur Verfügung stehende Baufenster erweitert und im Geltungsbereich bis zu dreigeschossig gebaut werden können. Zusätzlich sollen Ferienwohnungen entstehen und in untergeordnetem Umfang das Wohnen möglich sein. Der Entwurf des Bebauungsplans liegt für die Dauer von einem Monat im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt vom 12. April bis 12. Mai 2021 aus und ist außerdem auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) einsehbar.

Mit Gisela Schröder als Dezernentin I wurde eine Vertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall abberufen, da sie in den Ruhestand geht. „Vielen Dank an Frau Schröder für die konstruktive Zusammenarbeit. Diese war immer sachdienlich“, lobte Stadtrat Torsten Pillat (CDU). Gisela Schröder, die noch bis zum 30. April im Amt ist, bedankte sich beim gesamten Stadtrat, der „mich immer unterstützt hat, immer gesprächsbereit war. Gemeinsam haben wir immer eine Lösung gefunden.“ Ebenfalls abberufen wurde Ina-Babette Barann, die am 31. Mai 2021 in den Ruhestand geht. Für die Beiden wurden Uwe Scholz, Dezernent I seit dem 1. April 2021, und Guido Schmidt als neuer Dezernent II als Vertreter des Oberbürgermeisters berufen.

Durch die Schließung von Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie können Kostenbeiträge auf dem Gebiet der Stadt Schönebeck (Elbe) erlassen werden.  Für das Erlassen von Beiträgen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Kostenbeiträge sind im Januar und Februar 2021 entstanden
  • Das Kind / Die Kinder dürfen nicht betreut worden sein (Notbetreuung)

Für den Fall, dass das Land Sachsen-Anhalt für weitere Monate im Jahr 2021 eine gleich oder vergleichbare Regelung zur Erstattung nicht erhobener oder zurückgezahlter Beiträge erlässt, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, entsprechend Punkt 1 dieses Beschlusses weitere Kostenbeiträge zu erlassen. Diesem Beschluss stimmte der Stadtrat einstimmig zu.

Um das städtische Freibad, das seit 2018 nicht genutzt werden kann, zu sanieren, beschloss der Stadtrat einstimmig die Umsetzung im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ innerhalb des Förderzeitraums 2021-2025. Die Finanzierung der Instandsetzungsmaßnahme ist für die Folgejahre im Haushalt der Stadt Schönebeck (Elbe) sicherzustellen. Zusätzlich ist die Neuausstattung des Freibades mit ca. 40.000 Euro aus Eigenmitteln zu planen.

Nach einer Überarbeitung des Untersuchungsberichtes belaufen sich die Gesamtkosten (Grobschätzung) auf etwa 1,65 Millionen Euro. Am 3. Februar 2021 fand ein Online-Koordinierungsgespräch unter der Leitung des vom Bund beauftragten Projektträgers Jülich statt. In diesem erhielt die Stadt Schönebeck (Elbe) die Zusicherung der maximalen Bundesförderung in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Die Deckung der Eigenmittel (450.000 Euro) muss über den Haushalt erfolgen.

Für die Baumaßnahme „Netzlückenschluss Geh-/Radweg Geschwister-Scholl-Straße (Ausbau)“ hat der Stadtrat einstimmig für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundessonderprogramm „Stadt und Land“ gestimmt. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf etwa 1,6 Millionen Euro. Der Eigenanteil beläuft sich auf zehn Prozent. Mit dieser Baumaßnahme (Abschnitte 6 und 7) wird das Gesamtvorhaben zum Abschluss gebracht. Zielstellung ist, sie bis zum Jahr 2023 zu beenden. Es ist geplant, die desolaten Nebenanlagen (beidseitige Geh- und Radwege) komplett zu erneuern. Stadtrat Thoralf Winker merkte an, beim Radweg „die Beschaffenheit der Oberfläche zu beachten“. Weiterhin sollen zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen, Grünflächen angelegt sowie Straßenbeleuchtung erneuert werden.