Corona-Virus (310): Kitas gehen in Notbetreuung

Regelungen im Salzlandkreis / Schulen werden ab Donnerstag geschlossen

FFP2 Masken

Update am 27. April 2021: Da der Inzidenzwert im Salzlandkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschritten hat, wechseln ab dem übernächsten Tag, also Donnerstag, 29. April 2021, die Kindertageseinrichtungen in die Notbetreuung. Auch die Schulen werden geschlossen, bieten ggf. Notbetreuung an. Informationen dazu finden Sie hier.

Abweichend von § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG ist in dieser Rechtsverordnung geregelt, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet ist. Weiterhin regelt diese Verordnung, dass private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet sind

Information des Salzlandkreises am 23. April 2021: Am Freitag, 23. April 2021, ist das novellierte Bundes-Infektionsschutzgesetz mit einheitlicher Corona-Notbremse in Kraft getreten. Das Bundesgesetz gibt nun vor: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100, gibt es vom übernächsten Tag an strikte Kontakt-Einschränkungen, mit Auswirkung auf den privaten Bereich, für Kita und Schule, das Einkaufen oder auch Gastronomie und Hotelgewerbe. Was seit Sonnabend, 24. April, im Salzlandkreis gilt (da der Inzidenzwert in den vergangenen Wochen stets über 100 lag - maßgeblich hierfür die Angaben des Robert-Koch-Instituts zum Inzidenzwert im Salzlandkreis. Es gelten die Angaben des aktuellen Tages – und nicht die aufgrund von Nachmeldungen nachträglich vorgenommenen Korrekturen zum Inzidenzwert.):

  1. Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr, wobei bis 24 Uhr möglich ist, allein Sport zu treiben
  2. Die Kontaktbeschränkung auf eine weitere, nicht zum eigenen Hausstand gehörende Person und deren Kinder, die das  3. Lebensjahr noch  nicht vollendet haben, bleibt bestehen.
  3. Einzelhändler im Bereich des sogenannten erweiterten täglichen Bedarfs müssen Kundenanzahl reduzieren.
  4. Ausnahmslos ist die Durchführung von Präsenzunterricht an allen Schulen im Salzlandkreis nur in Form von Wechselunterricht zulässig.

Die Ordnungsbehörden des Salzlandkreises sowie der Städte und Gemeinden kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Der Salzlandkreis hat zudem die Polizei um Unterstützung gebeten.


Schulen:

Der Salzlandkreis hält noch einmal fest, dass seit Montag alle Schulen den Präsenzunterricht im Wechselmodus organisieren müssen. Das bedeutet nach den Angaben des Bildungsministeriums, dass eine Klasse in zwei Gruppen aufgeteilt wird, die jeweils im täglichen oder wöchentlichen Wechsel in der Schule bzw. zu Hause unterrichtet werden. Darauf verzichtet werden kann, wenn der Abstand von 1,5 Metern im Unterricht zwischen den Schülerinnen und Schülern eingehalten wird. Die genaue Organisation obliegt den jeweiligen Schulen. Diese Regelung gilt, solange der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 nicht überschreitet. Danach müssen die Schulen wieder geschlossen werden.


Kindertageseinrichtungen:

Die Kindertagesstätten im Salzlandkreis können nach jetzigem Stand im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. Die Einrichtungen müssen wie die Schulen bei einem Inzidenzwert über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen werden. Bei Schließung der Einrichtungen soll eine Notbetreuung gewährleistet werden für anspruchsberechtigte Kinder in den Kindertagesstätten und Schülerinnen und Schüler. Die Anspruchsberechtigung zur Notbetreuung ist an die seit Freitagmittag vorliegenden Empfehlungen der Landesregierung angelehnt.

Nachweisblatt zur Notbetreuung:

Rechtsverordnung des Salzlandkreises zur Einschränkung der Kontakte und Nachweis der Unentbehrlichkeit für den Bedarf einer Notbetreuung in den Schulen, Kindertageseinrichtungen/Horten im Salzlandkreis


Die Details finden Sie auf der Internetseite des Salzlandkreises:

Corona-Informationen des Salzlandkreises

Rechtsgrundlagen:

Überblick der rechtlichen Grundlagen

Bundesgesetzblatt zum Infektionsschutzgesetz


Erwachsenenbildung:

Als außerschulische Einrichtung der Erwachsenenbildung (und ähnliche Einrichtungen) ist auch die Bildungsakademie des Salzlandkreises mit den Standorten der Kreisvolkshochschule und Kreismusikschule von den neuen Regelungen betroffen. Auch hier gilt - für die mit der 11. Eindämmungsverordnung unter bestimmtem Voraussetzungen beispielsweise möglichen Sprach- und Integrationskurse - die Verpflichtung zum Wechselunterricht.


Einzelhandel:

Der sogenannte erweiterte Einzelhandel kann Termineinkäufe anbieten, sofern der Inzidenzwert von 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht überschritten wird. Danach müssen Geschäfte auch dieses Angebot einstellen. Zulässig bleibt dagegen die Abholung von Einkäufen.


Gastronomie:

Die Gastronomie bleibt für den Besucherverkehr geschlossen. Die Abholung von Speisen und Getränken ist möglich.


Schnelltest:

Wo Schnelltests im Salzlandkreis angeboten werden, finden Sie auf der Internetseite des Salzlandkreises.

https://www.salzlandkreis.de/corona/schnelltest-zentren-und-stationen/


Die obige Aufzählung der Bereiche ist nicht abschließend.

Der Landrat verweist deshalb auf das regelmäßig aktualisierte, ergänzte und umfassende Informationsangebot, insbesondere auf der Internetseite des Salzlandkreises. Dort finden Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig alle nötigen Informationen, um sich auf die neue Lage einstellen zu können. Im Übrigen wird die Kreisverwaltung weiterhin über Bekanntmachungen im Amtsblatt sowie in regelmäßigen Pressemitteilungen über Änderungen informieren. Beschlossen haben der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten in ihrer jüngsten Konferenz zudem, dass auch auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden umfassende Informationen zur Verfügung gestellt werden.


Der Inzidenzwert im Salzlandkreis beträgt tagesaktuell knapp 162 (Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner kumulativ in einer Woche).

34 Neuinfektionen zum Vortag und 46 Nachmeldungen sind heute in die Corona-Statistik des Salzlandkreises eingeflossen. 679 aktive Fälle werden nach Berechnung mit allen Veränderungsmeldungen gezählt und 6.751 Menschen, die von einer Corona-Infektion genesen sind. Insgesamt haben sich seit Pandemiebeginn 7.750 Menschen des Salzlandkreises nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert. Im Vergleich der Einheits- und Verbandsgemeinden stehen für Bernburg derzeit 193 aktive Fälle, für Schönebeck 86 und Aschersleben 83. Alle anderen bleiben unter 50. Neue Fallmeldungen für Gemeinschaftseinrichtungen kommen heute aus der Kindertagesstätte Wolmirsleben und „Regenbogen“ in Schönebeck, der Evangelischen Grundschule Rathmannsdorf und der Diesterweg-Grundschule Bernburg sowie der Mutter-Kind-Einrichtung der Lebenshilfe Bördeland. Das Gesundheitsamt hat alle notwendigen Maßnahmen veranlasst, um Infektionsketten zu unterbrechen. Im Ameos-Klinikum Aschersleben-Staßfurt werden heute ein Covid-Intensivpatient und 12 Patienten auf der Normalstation behandelt. Das Klinikum Bernburg meldet fünf Intensivpatienten und 18 Corona-Patienten auf der Normalstation. In Schönebeck sind es zeitgleich vier Corona-Patienten auf der Intensiv- und sechs auf Normalstation, die  medizinisch versorgt werden. Das Klinikum Calbe behandelt drei Corona-Patienten auf der Normalstation. Zur stationären Versorgung von Corona-Infizierten außerhalb des Salzlandkreises liegen sechs Fallmeldungen vor. Mit zwei neuen Todesfällen im Zusammenhang mit Corona erhöht sich die Gesamtzahl auf 320 seit Beginn der Pandemie. Zuletzt verstorben sind zwei Männer, 56 und 84 Jahre alt, aus Schönebeck beziehungsweise Aschersleben. Am Donnerstag erhielten im Impfzentrum in Staßfurt sowie in den Impfstationen des Salzlandkreises in den Städten und Gemeinden weitere 1.276 Impfberechtigte eine Erstimpfung sowie 70 die erforderliche Zweitimpfung zum vollständigen Schutz gegen das Corona-Virus.

Quelle: Salzlandkreis am 23.4.2021