Impfstart für pflegende Angehörige

Informationen des Verbandes Pflegehilfe

Wie der Verband Pflegehilfe informiert, können sich nun auch pflegende Angehörige gegen Covid-19 impfen lassen. Es kann bereits ein Impfangebot für die zweite Prioritätsgruppe gemacht werden, zu der auch Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen zählen, die nicht stationär gepflegt werden. Was laut Impfverordnung jetzt für die häusliche Pflege gilt, hat der Verband Pflegehilfe zusammengefasst:

  • Mit Beginn der Terminvergabe in Gruppe 2 können Pflegebedürftige ab 70 Jahren ein Impfangebot erhalten.
  • Ebenfalls in Gruppe 2 berücksichtigt werden Personen mit Demenz, anderen schweren Erkrankungen oder einer ärztlichen Empfehlung.
  • Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, dürfen bis zu zwei nahe Kontaktpersonen benennen. Der Pflegebedürftige selbst muss dabei die
    Kriterien von Gruppe 1 oder 2 erfüllen.
  • Stellt das jeweilige Bundesland keine mobilen Impfteams oder Impfbusse zur Verfügung, können Personen ab Pflegegrad 3 einen Krankentransport nach §
    60 SGB V beanspruchen.

Das Infoblatt des Verbandes Pflegehilfe gibt es nebenstehend. Für allgemeine Informationen zur Corona-Impfung und für die telefonische Weiterleitung zu den betreffenden Impfhotlines steht die Patientenservice-Nummer 116 117 zur Verfügung. Die Anlaufstelle für den Impftermin in Sachsen-Anhalt gibt es im Impfterminservice.

Der Verband Pflegehilfe berät seit 2008 Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos zu den verschiedenen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit 130 Beraterinnen und Beratern und 600.000 Gesprächen allein im Jahr 2020 betreibt er die größte Pflegeberatung Deutschlands. Der TÜV Saarland zeichnete den kostenlosen Service 2020 als "sehr gut" aus. Die Beraterinnen und Berater sind an sieben Tagen in der Woche von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 06131 / 26 52 061 zu erreichen. Weitere Informationen bietet die Verbands-Website: www.pflegehilfe.org