Finanzielle Unterstützung für Sportvereine

Anträge bis 30. Juni 2021 einreichen

Wie der Landessportbund Sachsen-Anhalt mitteilt, können Sportvereine und -verbände in Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2021 finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie während der Corona-Pandemie zum Beispiel durch Zahlungsprobleme in der Existenz bedroht sind. Dafür stehen Landesmittel in Höhe von 1 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum 30. Juni 2021 an das Landesverwaltungsamt gestellt werden. Sollten Schönebecker Vereine Unterstützung bei der Beantragung oder Fragen dazu haben, können sie sich an Karin Stagge, Sachgebietsleiterin Kultur und Sport der Stadt Schönebeck (Elbe), unter Telefon 03928 / 710-559 oder per E-Mail unter k.stagge@schoenebeck-elbe.de wenden.

Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter stehen 2021 für die „Coronahilfe Sport“ gegenwärtig Landesmittel in Höhe von 1.000.000 Euro bereit: „Corona hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Sportlandschaft in Sachsen-Anhalt. Wir helfen damit den Vereinen und Verbänden, die wegen der Pandemie in eine existenziell bedrohliche Finanzlage geraten sind.“ Die „Coronahilfen Sport“ werden als Billigkeitsleistungen insbesondere kleineren, ehrenamtlich geführten Sportvereinen gewährt, um deren Existenz zu sichern. Bereits 2020 hatte es das gleichnamige Unterstützungsprogramm gegeben, über das im vergangenen Jahr insgesamt 51 Vereine 582.000 Euro erhalten haben.

Anträge sind unter Verwendung des zur Verfügung stehenden Antragsformulars einschließlich aller dazugehörigen Anlagen und in den Formularen geforderten Angaben, Unterlagen und geeigneten Nachweisen schriftlich bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Antragsunterlagen können entweder als Scan oder Foto (als Datei im JPEG- oder PDF-​Format) per E-​Mail (Coronahilfen-​Sport@lvwa.sachsen-​anhalt.de) oder per Post (Landesverwaltungsamt, Referat 201, Hakeborner Straße 1, 39112 Magdeburg) übersandt werden. Das LVA steht bei Fragen bezüglich der Billigkeitsleistung per E-​Mail (Coronahilfen-​Sport@lvwa.sachsen-​anhalt.de) zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2021.

Die Formulare und Infos gibt es auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes und nebenstehend.