Landratswahl am 24. Januar 2021

Salzlandkreis sucht Wahlhelfer

Wahlschein mit Kugelschreiber Symbolbild

Am 24. Januar 2021 findet die Wahl zum Landrat des Salzlandkreises statt. Eine evtl. Stichwahl würde am 7. Februar 2021 erfolgen. Auf die Stellenausschreibung vom 04.11.2020 haben sich mit Herrn Markus Bauer (SPD) und Herrn Dr. Alexander Goebel (CDU) zwei Kandidaten beworben. Beide Bewerber wurden am 29.12.2020 durch den Kreiswahlausschuss zugelassen. Wie gesetzlich vorgesehen, erhalten beide Kandidaten die Möglichkeit, sich in einer öffentlichen Ver-sammlung vorzustellen. Diese Vorstellung findet am Dienstag, 12. Januar 2021, 17 Uhr im Kurhaus, Solbadstraße 2, 06406 Bernburg (Saale) statt.

Zu Beginn werden beide Bewerber die Gelegenheit erhalten, sich und ihr Programm kurz darzustellen. Danach können die Bürger Fragen an sie richten. Geleitet und moderiert wird die Veranstaltung vom Kreiswahlleiter Marko Gregor. Vom Betreten des Kurhauses bis zu dessen Verlassen ist entsprechend der geltenden Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (SARS-CoV2- Eindämmungsverordnung) eine Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmaske) zu tragen. Eine vorherige Anmeldung ist für Besucher nicht erforderlich. Allerdings ist die Kapazität – auch aufgrund der zu beachtenden Hygieneregeln – be-grenzt. Einlass ist ab 16 Uhr.

Hinweise für den Wahltag
Um die Wahl durchführen zu können, sind ehrenamtliche Wahlhelfer erforderlich. Sie unterstützen die Gemeinden am Wahltag sowohl in den Wahllokalen als auch bei der Stimmauszählung. Mit der Ausübung dieses Ehrenamtes leisten Sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Stärkung der Demokratie, deren wesentlicher Bestandteil freie Wahlen sind. Es sind daher alle Wahlberechtigten des Salzlandkreises aufgerufen, sich bei ihren Gemeinden zu melden und als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten erfahren Sie von den Wahlleitern Ihrer Gemeinde. Sie können Ihre Stimme auch als Briefwähler abgeben. Hierfür müssen Sie einen Wahlschein und die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl beantragen. Einen Vordruck, den Sie zur Beantragung nutzen können, dessen Verwendung aber nicht zwingend ist, finden Sie auf der Rückseite der Wahl-benachrichtigung. Machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch und entlasten Sie so die Wahllokale am Wahltag. Für alle Wähler, die Ihre Stimme am Wahltag in einem Wahllokal abgeben möchten, weise ich darauf hin, dass aufgrund der Pandemielage Hygieneregeln zu beachten sind. Hierzu zählt unter anderem auch die Pflicht, im Wahllokal eine sog. Alltagsmaske entsprechend der geltenden SARS-CoV2- Ein-dämmungsverordnung zu tragen. Außerdem unterstützen Sie die Wahlhelfer, wenn Sie zur Stimmabgabe einen eigenen Stift mitbringen.