Einsicht in Wählerverzeichnis ab heute möglich
Für Landratswahl am 24. Januar 2021
Für die Landratswahl am 24. Januar 2021 (eventuelle Stichwahl am 7. Februar 2021) kann das Wählerverzeichnis eingesehen werden. Dieses wird in der Zeit vom 4. bis 8. Januar 2021 im Bürgerbüro der Stadt Schönebeck (Elbe), Friedrichstraße 117, während der Dienststunden bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 3. Januar 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer diese nicht erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Weitere Informationen dazu gibt es im nebenstehenden Dokument oder auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter Rathaus / Bekanntmachungen. Zeiten zur Einsicht des Wählerverzeichnisses im Bürgerbüro (4. bis 8. Januar): Montag 8-12 Uhr, Dienstag 12-18 Uhr, Donnerstag 12-16 Uhr, Freitag 8-12 Uhr.