Corona-Virus (252): SLK verlängert Einschränkung des Bewegungsradius

Neue Rechtsverordnung tritt am 1. Februar in Kraft.

FFP2 Masken

Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens im Salzlandkreis muss der Salzlandkreis nach den Vorgaben der Landesregierung, die bisher bestehende Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer über den 31. Januar hinaus verlängern. Damit werden vor allem tagestouristische Reisen untersagt. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat Landrat Markus Bauer unterschrieben. Sie tritt mit Ablauf der aktuellen Rechtsverordnung am 1. Februar in Kraft. Verstöße gegen die Vorgabe können mit einer Geldbuße von bis zu 250 Euro geahndet werden. In die neue Rechtsverordnung des Salzlandkreises aufgenommen ist auch die Vorgabe zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske bei Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel, sofern mehr als zehn Personen daran teilnehmen. Im äußersten Fall droht bei Verstößen eine Auflösung der Versammlung.