Corona-Virus (235): Verordnung des Landes vom 22. Januar 2021

Gültig bis 14. Februar

FFP2 Masken

Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten fort. Die zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen. Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten. Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 14. Februar zu beraten. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wird beauftragt, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten.

Am 22. Januar wurde die 3. Änderung der 9. Verordnung zur Eindämmung der Pandemie beschlossen (siehe nebenstehendes Dokument).

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Nachdem sich Bund und Länder am 5. Januar 2021 auf einen Beschluss zum Verlängern des Lockdowns bis 31. Januar 2021 verständigt hatten, gab Sachsen-Anhalt am 8. Januar 2021 die zweite Verordnung zur Änderung der 9. Eindämmungsverordnung bekannt. Um 19.45 Uhr ist dazu am heutigen Freitag eine Pressekonferenz geplant, die im Livestream übertragen wird. Die Änderung der 9. Verordnung sowie die 11. Quarantäneverordnung gibt es in den nebenstehenden Dokumenten.

In Sachsen-Anhalt befindet sich die Zahl der Neuinfektionen auf einem weiterhin hohen Niveau und liegt derzeit hinsichtlich der Sieben Tage-Inzidenz über dem bundesweiten Durchschnitt Zur Zeit reichen die im Frühjahr aufgebauten Strukturen der stationären Krankenversorgung einschließlich der intensivmedizinischen
Versorgung gerade noch aus; dies kann sich bei den steigenden bzw. stagnierenden hohen Zahlen von Neuinfektionen sehr schnell ändern.

Mit den Impfungen wurde bundesweit Ende Dezember begonnen, diese können aber aktuell noch nicht zur Entlastung der Lage beitragen. Vor diesem Hintergrund geht auch Sachsen-Anhalt den vom Bund und allen anderen Ländern am 5. Januar 2021 beschlossen Weg mit. Bürgerinnen und Bürger werden dringlich aufgefordert, die
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und weiterhin generell auf
nicht notwendige private Reisen und Besuche — auch von Verwandten — zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.