Weitere Lockerungen beschlossen

8. Eindämmungsverordnung des Landes tritt morgen in Kraft

Sachsen-​Anhalt hat die 8. Eindämmungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung präzisiert weitere Lockerungen. Private Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport-​ und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Verordnung tritt am 17. September in Kraft und bleibt bis 18. November gültig.

Die Verordnung finden Sie nebenstehend in den Dokumenten und unter diesem Link.

Gradierwerk am Abend

Öffentliche Gästeführung

01.03.2024 ab 19:00 Uhr

Nicht nur tagsüber beeindruckt das imposante Gradierwerk die Besucher des Kurparks. Besonders in abendlicher Dämmerung geht von dem Bauwerk eine faszinierendere Ausstrahlung aus. Nach einem Einblick in die Geschichte und den Nutzen des Gradierwerks krönt – in Abhängigkeit der Witterung – der anschließende Aufstieg, auf die 17 Meter hoch gelegene Aussichtsplattform, den abendlichen Rundgang.

Eine persönliche oder telefonische Voranmeldung unter 03928 7055-55 ist notwendig.

Termininformation
Treffpunkt: Rotes Haus
Akteure

Gästeführerinnen des Kunsthofes zeigen Ihnen das Bad Salzelmener Gradierwerk - von außen, innen und von oben.

Preisinformation

Der Preis pro Person für dieses Erlebnis beträgt 7 €.

Vorverkaufsinformation

Um Voranmeldung wird gebeten: Tel. 03928 7055-55.

Veranstaltungsort(e)
Veranstalter
Gradierwerk am AbendGradierwerk am Abend
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