Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Schwerbehindertenausweis beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

Voraussetzungen

Grad der Behinderung von mindestens 50

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
  • ab dem 10. Lebensjahr: 1 Passfoto
    • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
  • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

Gebühren (Kosten)

kostenlos

Fristen

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

Weitere Informationen

Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.

Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Aktuell gewählt: Schönebeck (Elbe) (392..)