Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

Allgemeine Informationen

Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

Voraussetzungen

Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

  • Ihren Namen und Anschrift,
  • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
  • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
  • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

Fristen

Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bodenschutzbehörden (i.d.R. die Umweltämter) der Landkreise und kreisfreien Städte.

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

Weitere Informationen

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

23.04.2021
Aktuell gewählt: Schönebeck (Elbe) (392..)