Was erledige ich wo?

Bezeichnung:
Realgewerbeberechtigung beantragen
Beschreibung:

Teaser

Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.

Allgemeine Informationen

Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).

Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Voraussetzungen

Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Fachlich freigegeben am

25.09.2020
Aktuell gewählt: Schönebeck (Elbe) (392..)