BEGIN:VCALENDAR
CALSCALE:GREGORIAN
METHOD:PUBLISH
VERSION:2.0
PRODID:-//iCalWriter OpenSource Project//iCalWriter 0.8.1//EN
BEGIN:VEVENT
DTSTAMP:20260409T104719Z
UID:1775731639uXkK@www.schoenebeck.de
DTSTART:20260420T190000
DTEND;VALUE=DATE:20260420
SUMMARY:ISUV-Infotreff
DESCRIPTION:„In guten wie in schlechten Zeiten“ hat es bei der Hochzeit geheißen und wohl jedes Paar erlebt auch letztere in Form von Krankheit oder anderen Schicksalsschlägen. Dann stellt sich schnell die Frage, was der eine Ehepartner für oder über den anderen überhaupt entscheiden darf. Durch eine Trennung wird diese Frage plötzlich viel wichtiger: Möchte ich, dass meine ehemalige Partnerin / mein ehemaliger Partner in der Klinik Entscheidungen für mich fällt, solange wir nicht geschieden sind? Vernünftigerweise haben viele Menschen eine Patientenverfügung erstellt; allerdings ändert sogar eine Scheidung daran zunächst nichts. Das gilt auch für eine Vorsorgevollmacht. Ein anderer wichtiger Punkt sind minderjährige Kinder, deren Eltern getrennt leben: Wer darf was allein festlegen, was geht nur gemeinsam? Dies betrifft auch Unverheiratete.
Diesen und anderen Fragen geht eine Rechtsanwältin und Mediatorin in einem Präsenzvortrag des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV) am Montag, den 20. April 2026 um 19:00 Uhr in den Räumen des Paritätischen Bildungswerkes, Wiener Str. 2 in Magdeburg nach.
Eine Anmeldung unter magdeburg@isuv.de ist wünschenswert. Der Eintritt ist frei.
LOCATION:Interessenverband Unterhalt und Familienrecht  
		39112 Magdeburg
	
URL:https://www.schoenebeck.de/de/veranstaltungsdetail/event/111522,1274/isuv-infotreff-20-04-2026.html
ATTACH:https://www.schoenebeck.de/de/datei/anzeigen/id/111523,1274/va_familienrecht.jpg
END:VEVENT
END:VCALENDAR
